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   OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 429/09   

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OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 429/09 (https://dejure.org/2010,25520)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2010 - 2 A 429/09 (https://dejure.org/2010,25520)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 2 A 429/09 (https://dejure.org/2010,25520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 125a; BeamtVG § 14a a F; SächsBesG § 17a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung des sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes im Wege der statischen Verweisung durch gleichlautendes Landesrecht; Aufnahme des § 14a Beamtenversorgungsgesetz a.F. (BeamtVG) in der Auslegung des Bundesverwaltungsgerichtes in den gesetzgeberischen Willen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung des sächsichen Beamtenversorgungsgesetzes im Wege der statischen Verweisung durch gleichlautendes Landesrecht; Aufnahme des § 14a Beamtenversorgungsgesetz a.F. ( BeamtVG ) in der Auslegung des Bundesverwaltungsgerichtes in den gesetzgeberischen Willen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 429/09
    Dadurch hat er zugleich § 14a BeamtVG a. F. in der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Juni 2005 (BVerwGE 124, 19) vorgenommenen Auslegung in seinen gesetzgeberischen Willen aufgenommen.

    Hiergegen erhob der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2005 (BVerwGE 124, 19) Widerspruch und machte geltend, der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes sei der Mindestruhegehaltssatz von 35 v. H. zugrunde zu legen, so dass der Ruhegehaltssatz vorübergehend 57, 08 v. H. betrage.

    Damit hat er zugleich die Auslegung des § 14a BeamtVG a. F., wie sie vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Juni 2005 (BVerwGE 124, 19) zur vorliegend im Streit stehenden Frage der vorübergehenden Erhöhung des amtsbezogenen Mindestruhegehalts rechtsgrundsätzlich und verbindlich vorgenommen wurde, in seinen gesetzgeberischen Willen aufgenommen.

    20 Ausgehend davon hat das Verwaltungsgericht in Anwendung dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23. Juni 2005, BVerwGE 124, 19; bestätigt durch Urt. v. 12. November 2009, ZBR 2010, 258) zutreffend entschieden, dass auch der sogenannte amtsbezogene Mindestruhegehaltssatz von 35 v. H. gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ein "nach sonstigen Vorschriften berechneter Ruhegehaltssatz" im Sinn von § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. ist.

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 429/09
    20 Ausgehend davon hat das Verwaltungsgericht in Anwendung dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23. Juni 2005, BVerwGE 124, 19; bestätigt durch Urt. v. 12. November 2009, ZBR 2010, 258) zutreffend entschieden, dass auch der sogenannte amtsbezogene Mindestruhegehaltssatz von 35 v. H. gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ein "nach sonstigen Vorschriften berechneter Ruhegehaltssatz" im Sinn von § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. ist.

    Sich daraus ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. November 2009 a. a. O.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 429/09
    Es kommt daher nicht darauf an, ob diese Änderung, die zu einer Herabsetzung des Ruhegehaltsanspruchs des Klägers führen würde, verfassungswidrig ist, weil sie möglicherweise die verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsätze des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes verletzt, die Versorgungsempfänger vor nachträglichen und sachlich nicht begründeten Kürzungen ihrer Versorgungsansprüche bewahren sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.2010 - 2 C 34.09 -, juris).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 429/09
    Dabei ist er nicht gehindert, ein weitgehend mit dem bisherigen Bundesrecht gleichlautendes Landesrecht zu erlassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 9. Juni 2004, BVerfGE 111, 10, 29, 30).
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 189/08

    Versorgungsbezüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 429/09
    4 Hiergegen richtet sich die vom Senat mit Beschluss vom 7. August 2009 - 2 A 189/08 - zugelassene Berufung, zu deren Begründung der Beklagte seinen erstinstanzlichen Vortrag wiederholt und vertieft.
  • OVG Sachsen, 08.10.2013 - 2 A 585/11

    Anspruch auf vorübergehende Erhöhung eines Ruhegehaltssatzes auf 61,83 % der

    18 Der Senat hat hierzu mit Urteil vom 14. Oktober 2010 (2 A 429/09 - juris) ausgeführt:"Nach Art. 125a Abs. 1 GG gilt Recht, das als Bundesrecht erlassen worden ist, aber wegen der Änderung des Art. 74 Abs. 1 GG nicht mehr als Bundesrecht erlassen werden könnte, als Bundesrecht fort; es kann durch Landesrecht ersetzt werden.

    22 Der Senat hat zu § 14 Abs. 4 BeamtVG a. F. mit Urteil vom 14. Oktober 2010 (2 A 429/09 a. a. O.) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 08.06.2017 - 2 A 882/16

    Erhöhung Ruhegehaltssatz, Verwirkung, Ermessen

    Der Senat verweist hierzu auf seine Urteile vom 14. Oktober 2010 - 2 A 429/09 und 2 A 632/09 sowie vom 8. Oktober 2013 - 2 A 585/11 -, alle juris.
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